Hilfe und Pflege wenn nötig

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Unterstützungsangebote

für beeinträchtigte Personen durch die Birkenhof Ambulante Pflegedienste gGmbH 

Betreuung und Pflege im Wohnstift: der ambulante Pflegedienst ist rund um die Uhr für unsere Bewohnerinnen und Bewohner da!

Unter ambulante Pflege fällt beispielsweise die Übernahme der Grundpflege oder hauswirtschaftliche Hilfe, deren Kosten zum Teil und unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Die Kosten der Behandlungspflege (alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung erbracht werden) werden von der Krankenversicherung (die gesetzliche Zuzahlungspflicht ist zu berücksichitgen) übernommen.

Die Birkenhof Ambulante Pflege gGmbH hilft dort, wo die Menschen sind. Wir bieten transparente, jederzeit überprüfbare Leistungen, professionelle Pflege mit Zuwendung und Mitmenschlichkeit sowie eine ganzheitliche Betreuung.

Die Arbeit der Birkenhof Ambulante Pflegedienste gGmbH setzt seit vielen Jahren Maßstäbe im Bereich der ambulanten Pflege. Unsere Tätigkeit verschafft unseren Patienten Stabilität und den Erhalt der Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

Im Birkenhof Wohnstift Kirchrode können Sie auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit in Ihrem Apartment wohnen bleiben und durch den ambulanten Pflegedienst verorgt werden.

Unser Pflegedienst sorgt mit diversen Betreuungsangeboten (Einzelbetreuung und Gruppenbetreuung) dafür, dass Sie nicht alleine sind und am Leben im Wohnstift teilhaben können.

 Zum Thema Verhinderungspflege:

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, können Sie Verhinderungspflege im Gästeapartment des Birkenhof Wohnstifts Kirchrode in Anspruch nehmen.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege (=Verhinderungspflege), sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflegeperson Sie bereits seit mindestens einem halben Jahr gepflegt hat.

 Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Allen Pflegebedürftigen und Menschen mit demenziellen Veränderungen stehen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu 28 Tage zur Verfügung. Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, so steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage im Jahr an.

Ansprechpartner: Herr Rauch (Tel.: 0511-5 42 89 40)


Kooperation des Birkenhof Wohnstifts Kirchrode mit dem Malteser Hospiz- und Palliativdienst: Selbstbestimmt bis ans Lebensende

Die Kooperation mit dem Malteser Hospiz- und Palliativdienst stellt ein weiteres Angebot des Hauses dar. In erster Linie hat sich das Haus ein ganzheitliches Begleiten von Sterbenden zum Ziel gesetzt, um den Bewohnern ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen. Mit den Maltesern als Kooperationspartner soll die menschliche Begegnung im Mittelpunkt stehen und nicht das Abarbeiten von Checklisten.